WAS BENÖTIGEN SIE FÜR DIE ERSTE THERAPIE?

Sie benötigen:

  • Eine gültige ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) für Sprachtherapie, die Ihr Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Internist, Kieferorthopäde oder Psychiater ausstellt. (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein)
  • Ihre Versicherungskarte
  • Privatpatienten benötigen ein Privatrezept.
  • Für Kinder: einen aktuellen Hörtest
  • Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie
  • Berichte von Lehrer/innen
  • Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken