KOSTENÜBERNAHME LOGOPÄDIE

Kostenübernahme Logopädie

 

Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

 

 

  • Versicherte der gesetzlichen Kassen

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.
Ein Sonderfall ist hierbei die myofunktionelle Therapie, die meistens vom Kieferorthopäden auf einem Privatrezept verordnet wird. Auf Wunsch bekommen Sie einen Kostenvoranschlag und Ihre Krankenkasse überprüft dann die Kostenübernahme.

 

  • Zuzahlung:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen bezahlen einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.

 

  • Versicherte der privaten Kassen

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Therapie in unterschiedlichem Umfang. Die Leistungen werden direkt mit Ihnen als Patient/Versicherter abgerechnet. Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.