Sie benötigen:
- Eine gültige ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) für Sprachtherapie, die Ihr Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Internist, Kieferorthopäde oder Psychiater ausstellt. (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein)
- Ihre Versicherungskarte
- Privatpatienten benötigen ein Privatrezept.
- Für Kinder: einen aktuellen Hörtest
- Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie
- Berichte von Lehrer/innen
- Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken